Liebe Eltern,
nach den gestrigen Beschlüssen haben wir eine Klarstellung von unserer Bildungsministerin erhalten. Diese möchte ich Ihnen zukommen lassen. Unsere schulinternen Absprachen wurden Ihnen bereits mitgeteilt. Die Aufgaben für das Distanzlernen werden durch die Klassenlehrerinnen auf Moodle bereitgestellt, Anträge Notbetreuung für den 7.1. und 8.1. stellen Sie bitte bis zum 22.12.2020. Eine Information, dass Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll, schicken Sie bitte schnellstmöglich an die Schule und die Klassenlehrerin.
Grüße
Philip Herz
Information von Frau Gebauer (13.12.2020). Die kompletten SchulMails sind auf der Seite des Schulministeriums veröffentlicht:
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Gerne möchte ich Sie unmittelbar über die Auswirkungen der heutigen Beschlusslage auf den Bereich Schule informieren.
Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch für den Schulbereich beschlossen und Ihnen die Informationen hierzu unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den heutigen Beschlüssen überein.
Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:
- Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
- Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen erhalten.
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“