Coronabetreuungsverordnung mit Änderungen für die Grundschule

Veröffentlicht am: 20. Februar 2021

Liebe Eltern,

gestern erreichte uns am Abend die neue Verordnung, die sich in der geänderten Form auch auf die Grundschule auswirkt.

Demnach gilt:

  • Alle Personen in der Schule müssen durchgängig eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken im Sinne der Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
  • Die vorherige Regelung, dass die Masken während des Unterrichts am festen Sitzplatz abgenommen werden dürfen, gilt nicht mehr. 
  • Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Wenn Sie aufgrund der  kurzfristigen Änderung keine entsprechenden Masken mehr anschaffen können, kann Ihr Kind auch mit einer Alltagsmaske zur Schule kommen.
  • In der Frühstückspause oder beim Essen am Nachmittag darf die Maske am festen Sitzplatz abgenommen werden. 
  • Ich werde am Montag in der Konferenz mit dem Kollegium weitere Möglichkeiten für „Maskenpausen“ besprechen.

Es tut mir leid, dass solche Änderungen oft erst sehr kurzfristig mitgeteilt werden können. Wir haben in dieser Woche mit viel Aufwand den Schulstart vorbereitet. Warum uns eine so wichtige Weisung unserer Schulministerin erst am Freitagabend erreichen muss, kann ich nicht verstehen.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

Ich wünsche Ihnen ein schönes, sonniges Wochenende.

Philip Herz

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